Es empfiehlt sich, die Tourenskischuhe und die wichtigste Tourenbekleidung im Handgepäck mitzunehmen. Das sind die Gegenstände, die im Falle des Verlusts des Check-In-Gepäcks nicht vor Ort geliehen werden können.
Zusatzinfo zu Lawinen-Airbag-Rucksack im Flugzeug
Wenn du einen Lawinen-Airbag-Rucksack mitführst, setze Join The Crew (hallo@join-the-crew.com) unbedingt vor der Tour darüber in Kenntnis (so früh wie möglich) und teile uns die Buchungsnummer für den Flug und das Airbag-System (Gaskartusche / elektrisch mit Akku / elektrisch mit Superkondensator) mit. Wir werden die Airline vorab gesammelt für die gesamte Gruppe über die mitgeführten Airbag-Rucksäcke informieren und die notwendige Transportgenehmigung einholen. - Hierzu ist selbstverständlich ein gewisser Vorlauf notwendig und wir können nicht garantieren, dass es in jedem Einzelfall von uns durchgeführt werden kann bzw. wir rechtzeitig die Genehmigung erhalten.
Generell gilt, dass pro Passagier nur ein Airbag-Rucksack mitgeführt werden darf und dieser so gepackt sein muss, dass eine versehentliche Auslösung nicht möglich ist. Zudem müssen die Rucksäcke mit Überdruckventilen ausgestattet sein.
Elektrische Lawinen-Airbag-Rucksäcke (mit Akku oder Superkondensator) müssen im Handgepäck mitgeführt werden! Die Energiespeicherkapazität von Lithium-Batterien darf 100 Wh oder 2 Gramm Lithiumgehalt nicht überschreiten. Bei Superkondensator-Systemen muss der Kondensator entladen sein.
Lawinen-Airbag-Rucksäcke mit Gaskartusche können im Handgepäck oder im Abgabegepäck mitgeführt werden. Die Gaskartusche muss im Rucksack verstaut sein. Ersatzkartuschen sind nicht erlaubt. Pyrotechnische Auslösemechanismen dürfen nicht mehr als 200 mg Nettosprengstoff enthalten.



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