Crewvertrag

Liebe Teilnehmer*innen,

Mit Hilfe des Crewvertrags (Land) wollen wir euch darauf aufmerksam machen, dass es gewisse Risiken gibt, die mit Outdooraktivitäten zusammenhängen. Außerdem gibt es einige Voraussetzungen für eine sichere Durchführung der Tour und für das angenehme und sichere Zusammenleben in der Gruppe, die unbedingt zu beachten sind. Mit eurer Buchung erklärt ihr euch mit dem Crewvertrag einverstanden. 

“Crew” bedeutet im Rahmen des Crewvertrages die gesamte Reisegruppe inklusive des Guides, “Crewmitglied” bedeutet die/der einzelne Teilnehmende.

​1. Voraussetzungen der Crewmitglieder​

Alle Teilnehmer*innen erklären, dass sie 

  • über eine Krankenversicherung mit einer für sie individuell geeigneten und angemessenen Deckung verfügen, die im jeweiligen Reiseland und beim Outdoorsport Gültigkeit besitzt (bitte erkundigt euch vor Reiseantritt bei eurer Zusatz-Krankenversicherung, ob der Versicherungsschutz bei den entsprechenden Outdooraktivitäten laut Tourbeschreibung gegeben ist);
  • den Anforderungen laut Tourbeschreibung auf der Webseite gewachsen sind;
  • für die Teilnahme an Outdooraktivitäten keine körperlich-medizinischen Bedenken bzw. Einschränkungen vorliegen. Bei Vorliegen einer Krankheit oder anderer Einschränkungen ist die Teilnahme im Vorhinein mit dem zuständigen Arzt zu besprechen. Bei Zweifeln an der Tourtauglichkeit ist Wild Ventures vor der Buchung zu benachrichtigen und die Tauglichkeit durch ein Attest nachzuweisen. In jedem Fall ist die/der Guide zu Beginn der Tour über relevante Krankheiten (z.B. Diabetes, Allergien, Epilepsie) zu informieren. Etwaige Hilfsmaßnahmen müssen erläutert und autorisiert werden, wobei der/die Guide und die anderen Crewmitglieder von jeglicher Verantwortung und/oder Haftung für Verschulden im Rahmen etwaiger Hilfsmaßnahmen mit einem schriftlichen Dokument “Haftungsfreistellung Medikamente” freizustellen ist.
Scroll to the top